Allgemeine Geschäftsbedingungen Bellersheim SuperCard (B2C) Stand 12.06.2025

Präambel

B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 16999 (B2M) ist Herausgeberin der Bellersheim SuperCard, einer anonymen und nicht-personalisierten Guthabenkarte, die in physischer Form bezogen werden kann. B2M ist ein E-Geldinstitut, das nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank unterliegt. Die Bellersheim SuperCard kann an unter der Marke Belloil betriebenen Tankstellen sowie von der Belloil betriebenen Aral Tankstellen („Akzeptanzstellen“) erworben und eingesetzt werden.

Die AGB können auf der Webseite unter https://shop.b2mobility.de/agb-b2c eingesehen und heruntergeladen werden.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen B2M als Herausgeberin der Karte, welche in physischer Form herausgegeben werden, und dem E-Geld-Inhaber ist die Überlassung und Nutzung eines Kleinbetragsinstruments in Form von E-Geld im Sinne des § 675i des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

2. Erwerb der Karte und erstmalige Aufladung

(2.1) Karten können in physischer Form an Akzeptanzstellen erworben werden. Vertragspartner des Karteninhabers ist immer B2M.

3. Guthaben

(3.1) Karten können einmalig mit einem Guthaben in Höhe von minimal 1,- Euro bis zu maximal 150,- Euro aufgeladen werden. Ein Wiederaufladen der Karte ist nicht möglich. Der Erwerb ist monatlich pro Kartennutzer auf 150,- Euro begrenzt. Das Guthaben wird nicht verzinst.

(3.2) Karteninhaber können jederzeit das auf der Karte verfügbare Guthaben über das Kassensystem der Akzeptanzstellen oder online unter https://shop.b2mobility.de/services/kartenguthaben-abrufen abfragen. Das aktuelle Guthaben wird dem Karteninhaber auch nach jedem Zahlungsvorgang auf dem Zahlungsbeleg mitgeteilt. Aufgrund der anonymen Nutzung der Karte wird B2M den Karteninhabern keine über den Zahlungsbeleg hinausgehende personalisierte Zuordnung zu einzelnen Zahlungsvorgängen (z.B. eine Kennung) mitteilen.

4. Aktivierung der Karte

An Akzeptanzstellen erworbene Karten werden im Anschluss an den erfolgreichen Bezahlvorgang bei der Ausgabe an den Kunden aktiviert.

5. Nutzung der Karte

(5.1) Karten können deutschlandweit an allen Akzeptanzstellen für den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen genutzt werden, sofern keine Produktbegrenzung genannt ist. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.

(5.2) Je Zahlungsvorgang dürfen eine oder mehrere Bellersheim SuperCards eingelöst werden. Eine Kombination mit anderen Gutscheinen oder E-Geld anderer Herausgeber ist nicht möglich. Übersteigt das auf der Karte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, verbleibt das restliche Guthaben auf der Karte. Unterschreitet das auf der Karte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, muss der Karteninhaber die Differenz mit einem anderen Zahlungsmittel (bar oder EC-/Kreditkarte) begleichen. Physische Karten mit verfügbarem Guthaben können beliebig oft verwendet werden.

(5.3) Die Ausgabe von Karten erfolgt anonym, deshalb

(a) ist B2M nicht verpflichtet, Karteninhaber von einer Ablehnung von Zahlungsaufträgen zu unterrichten;

(b) können Karteninhaber Zahlungsaufträge nach deren Übermittlung nicht widerrufen.

6. Entgelte

Die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte und einem etwaigen Rücktausch richten sich nach den in Anlage 1 aufgeführten Entgelten.

7. Recht auf Rücktausch

(7.1) Auf Verlangen des Karteninhabers tauscht B2M jederzeit das auf der Karte verfügbare Restguthaben zurück. Eine Barauszahlung des Restguthabens ist ausgeschlossen.

(7.2) Ein Rücktausch kann über den Rücktausch- bzw. Auszahlungsservice des Kundenservice  gegen Vorlage der Karte oder Übersendung des digitalen Gutscheins geltend gemacht werden. B2M ist berechtigt, den Rücktausch mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Vorlegenden der Karte zu leisten.

(7.3) Vor dem Rücktausch hat der Karteninhaber unter Angabe der dafür erforderlichen persönlichen Daten sowie einer Kontoverbindung ein Auszahlungsformular auszufüllen. Das angegebene Konto muss auf den Namen des Karteninhabers lauten und bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums geführt werden. Ein Rücktausch erfolgt nach der positiven Durchführung einer geldwäscherechtlichen Prüfung mittels SEPA-Überweisung auf das vom Karteninhaber angegeben Konto.

(7.4) Für den Rücktausch besteht kein Mindestbetrag. Ein Rücktausch kann jedoch nur insoweit verlangt werden, wie das Guthaben nicht bereits für Zahlungsaufträge vermerkt ist und wie es nicht zur Deckung der im Rahmen des konkreten Rücktausches anfallenden Gebühren oder anderer geschuldeter Gebühren benötigt wird.

8. Laufzeit und Kündigung

(8.1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Karteninhaber sind berechtigt, den Vertrag jederzeit durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

(8.2) B2M ist darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, sofern dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass sämtliche auf die B2M und die von ihr herausgegebenen Produkte anwendbaren Vorschriften, insbesondere aufgrund des Umstandes, dass die B2M ein lizensiertes e-Geld Institut ist, eingehalten werden.

(8.3) Bei Vertragsbeendigung wird ein noch auf der Karte verfügbares Guthaben gemäß den Vorgaben aus Nr. 7 der AGB zurückgezahlt.

9. Kartensperre

(9.1) Karten können gesperrt werden.

(9.2) B2M ist berechtigt, die Karte zu sperren, wenn der Verdacht eines Betruges, eines Missbrauchs oder sonstige objektiv berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen oder B2M hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

(9.3) Das Restguthaben einer gesperrten Karte wird auf eine Ersatzkarte umgebucht. Die Ersatzkarte wird im Falle von Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung, kostenlos an den Karteninhaber versandt. Im Falle eines Verlustes ist ein Entgelt lt. Anlage 1 zu entrichten, welches direkt vom Kartenwert in Abzug gebracht wird. Liegen Anhaltspunkte für einen Betrugs- bzw. Missbrauchsverdacht oder grob fahrlässiges Verhalten des Karteninhabers vor, wird kein Ersatz gewährt. Im Falle einer durch B2M veranlassten Sperrung wird das Restguthaben unverzüglich auf eine Ersatzkarte umgebucht, sobald kein Sperrgrund mehr vorliegt.

(9.4) Im Falle einer Kündigung wird die Karte unverzüglich gesperrt.

10. Sorgfaltspflichten

(10.1) Karteninhaber sind verpflichtet, ihre Karte sicher zu verwahren und diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(10.2) Karteninhaber sind gehalten, ihre Karte wie Bargeld zu betrachten. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Karte ist die Haftung des Karteninhabers auf die Höhe des auf der Karte verfügbaren Guthabens beschränkt. B2M ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz verpflichtet, insbesondere nicht für Guthabenverluste infolge der nicht autorisierten Nutzung der Karte durch Dritte.

11. Haftung

(11.1) B2M übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Erwerb mittels Karte jederzeit bei allen Akzeptanzstellen möglich ist.

(11.2) Da die Ausgabe der Karte anonym erfolgt, ist eine Zuordnung einzelner Erwerbsvorgänge nicht möglich. Daher finden nach der Maßgabe des § 675i Abs. 2 BGB die Vorschriften der §§ 675u (Haftung der B2M für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge), 675w (Nachweis der Authentifizierung), 676 (Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen) BGB keine Anwendung.

(11.3) B2M haftet für einen Schaden, der wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer Kartenzahlung entsteht und der nicht bereits von § 675y BGB erfasst ist, bis zu einem Betrag von 12.500, - EUR pro Zahlungsvorgang. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für einen etwaigen Zinsschaden und für Gefahren, die B2M besonders übernommen hat.

(11.4) Im Übrigen haftet B2M für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch B2M, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Karteninhaber vertraut hat und vertrauen durfte. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sofern ausdrücklich Garantien übernommen wurden.

(11.5) Soweit die Haftung von B2M ausgeschlossen, beschränkt oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Absicherung des Guthabens durch B2M und Sicherungsrechte der B2M; Treuhandkonto

(12.1) Geldbeträge, die B2M von Vertragspartnern im Rahmen der E-Geld-Ausgabe entgegengenommen hat, werden über eine von B2M abgeschlossene Garantie bei einem Versicherungsunternehmen bzw. Kreditinstitut, das in Deutschland Versicherungs- bzw. Bankgeschäfte betreiben darf, gesichert. B2M wird auf Nachfrage den Vertragspartner darüber unterrichten, welches Versicherungsunter-nehmen oder Kreditinstitut mit der Sicherung von Kundengeldern betraut ist.

(12.2) B2M führt zudem ein zentrales offenes Treuhandsammelkonto bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstitut. Die Auszahlung der Garantiesumme erfolgt im Garantiefall auf das Treuhandkonto, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Ansprüche des Vertragspartners sicherzustellen. Auf Verlangen des Vertragspartners wird B2M das Kreditinstitut benennen, bei dem das Treuhandkonto geführt wird, sowie den Nachweis erbringen, dass dieses Kreditinstitut einer Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen von Anlegern angehört und in welchem Umfang die im Sicherungsfall auf das Treuhandkonto eingezahlten Gelder gesichert sind. B2M ist berechtigt, zu ihren Gunsten anfallende Entgelte oder Gutschriften vom Treuhandkonto zu entnehmen.

13. Beschwerden

(13.1) Sollten Karteninhaber in irgendeiner Weise mit der Karte oder mit der Art und Weise der Servicegestaltung durch B2M unzufrieden sein, können sie sich jederzeit per Telefon unter +49 800 300 2001 oder unter https://shop.b2mobility.de/kontakt wenden. Jede Beschwerde wird zügig bearbeitet werden. Antworten von B2M können per E-Mail an die bei der Beschwerde angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.

(13.2) Karteninhaber können jederzeit wegen behaupteter Verstöße der B2M gegen Bestimmungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), der §§ 675c bis 676c BGB oder des Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrundes Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen.

(13.3) B2M nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank teil. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung, die auf Anfrage des Karteninhabers zur Verfügung gestellt wird. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de). Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit B2M den Schlichter bei der Deutschen Bundesbank anzurufen. Der Antrag muss die in § 7 Abs. 1 Finanzschlichtungsstellenverordnung vorgegebenen Mindestangaben enthalten. Die Beschwerde ist in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle, Postfach 111232, 60047 Frankfurt am Main; Fax: +49 (0)69-709 090 9901; E-Mail: schlichtung@bundesbank.de. Das Recht des Karteninhabers, ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

14. Datenschutz

B2M erhebt personenbezogene Daten des Karteninhabers, soweit dies für die Nutzung der Karte oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist. Alle Informationen über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen von B2M enthalten. Die Datenschutzbestimmungen sind diesen AGB als Anlage beigefügt und abrufbar unter xxx.

15. Schlussbestimmungen

(15.1) Der Vertrag sowie diese AGB unterliegen deutschem Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

(15.2) B2M kann kontaktiert werden unter +49 800 300 2001.

Anlage 1: Entgelte

Die Nutzung der Bellersheim SuperCard ist in den ersten 24 Monaten ab Erwerb kostenfrei. Ab dem 25. Monat wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1,49 Euro inkl. derzeit gültiger Umsatzsteuer erhoben.

Ab dem 37.Monat wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 20,- Euro inkl. derzeit gültiger Umsatzsteuer erhoben. Die Bereitstellungsgebühr wird vom auf der Karte verfügbaren Guthaben abgezogen, bis dieses vollständig verbraucht ist. Keinesfalls erfolgt eine Berechnung von Entgelten, die über das verfügbare Guthaben hinausgehen.

Im Falle des Rücktauschs bzw. der Auszahlung des Kartenguthabens fällt eine Gebühr in Höhe von 9,50 Euro inkl. derzeit gültiger Umsatzsteuer je Karte für die Prüfung und Sperrung der Kartenguthaben, die Durchführung einer geldwäscherechtlichen Prüfung sowie Veranlassung der Überweisung an.

Bei der Ausstellung von Ersatzkarten oder im Falle eines Verlustes, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro inkl. derzeit gültiger Umsatzsteuer pro Karte.